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Netzagentur genehmigt Bedingungen zur Kapazitätsreserve

STROMNETZ. Die Bundesnetzagentur hat die von den Übertragungsnetzbetreibern formulierten Standardbedingungen für die Kapazitätsreserve im Strommarkt abgesegnet.

Die sogenannten Standardbedingungen der Übertragungsnetzbetreiber regeln, wie die Kraftwerke in der Kapazitätsreserve vertraglich behandelt werden. Festgelegt ist damit für alle potenziellen Teilnehmer am Kapazitätsreserve-Ausschreibungsverfahren, wie die Anlagen betrieben werden müssen und welche Rechtsfolgen bei einem Ausfall eintreten. Das Regelwerk legt beispielsweise die Verfügbarkeit und den Einsatz der Kraftwerke fest, außerdem die zu zahlende Vergütung oder die Vertragsstrafen.

Die Standardbedingungen dafür müssen von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Das ist jetzt geschehen. Die Kraftwerke der Kapazitätsreserve mit insgesamt 2 000 MW Leistung gehen in Betrieb, wenn nicht ausreichend Erzeugungskapazität zur Verfügung stehen sollte. Mit ihr sollen auch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Situationen am Strommarkt beherrscht werden.

Die Anlagen in der Kapazitätsreserve werden alle zwei Jahre von den Übertragungsnetzbetreibern in einem Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Ausschreibung für den ersten Erbringungszeitraum (1. Oktober 2020 bis 30. September 2022) startet am 1. September 2019 und endet am 1. Dezember 2019.

„Die Kapazitätsreserve soll für höchst unwahrscheinliche Ereignisse vorgehalten werden. Sie sichert den Strommarkt ab, wenn nicht ausreichend Erzeugungskapazität zur Verfügung stehen sollte“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Die nun genehmigten Standardbedingungen schaffen Klarheit über die Vorgaben, zu denen Reserveanlagen unter Vertrag genommen werden.“

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) kritisiert die jetzt festgelegten Standardbedingungen. Sie seien in ihrer Systematik noch zu sehr der alten Energiewelt verpflichtet, und legten der Flexibilisierung als notwenigem Element der Energiewende Steine in den Weg, sagt Robert Busch, Geschäftsführer des BNE: „Die Ausschreibungsbedingungen sind zu einseitig auf konventionelle Kraftwerke ausgerichtet, sodass regelbare Lasten keine faire Chance haben und absehbar nicht zum Zuge kommen werden. Die heutige Veröffentlichung der Bundesnetzagentur macht sichtbar, dass zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Flexibilisierung der Nachfrage fehlen und damit ein zentrales Element der Energiewende nach wie vor verhindert wird.“

// Artikel von Herrn Armin Müller, Energie & Management Verlagsgesellschaft mbH