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Energiedienstleistungsgesetz beschlossen

RECHT. Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 20. September das Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) ohne Änderungen passieren lassen. Es kann damit in Kraft treten. RECHT.

Das Gesetz ging schon vor längerer Zeit durch den Bundestag. Der Bundesrat hatte jetzt nach Angaben der ASEW trotz der Nichtberücksichtigung einer Evaluierungspflicht für die Bagatellgrenze bei der Auditpflicht keine Änderungen mehr.

Künftig unterliegen Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von 500 000 kWh nicht mehr der vollen Auditpflicht. Dafür müssen sie eine verpflichtende Online-Erklärung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkotrolle (Bafa) auf Basis ausgewählter Eckdaten aus dem Energieauditbericht abgeben.

Energieauditoren sind künftig beim Bafa gelistet. Sie müssen außerdem ihre Ausbildung nachweisen und regelmäßig auffrischen.

Sollte für Unternehmen keine Zertifizierung nach ISO 50001 oder EMAS vorliegen, steht bei Nicht-KMU, darunter auch Stadtwerken, spätestens bis zum 5. Dezember das Wiederholungsaudit an.

// Artikel von Herrn Armin Müller, Energie & Management Verlagsgesellschaft mbH